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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Anwendung und Geltung
- Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle von uns abgegebenen Angebote und für alle mit uns abgeschlossene Verträge. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
- Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande oder durch die Lieferung der bestellten Ware.
- Angebote
- Angebote sind unverbindlich und bei Lagerbeständen freibleibend. Für die vom Lieferer abgegebener Angebote ist die technische Spezifikation oder der Hinweis auf eine vom Kunden vorliegende einwandfreie Definition des Liefergegenstandes Grundlegender Bestandteil für die ausgewiesene, Preis und Terminangabe.
- Vom Angebotsinhalt abweichende technische und gestalterische Veränderungen bei Bestellungen durch den Kunden führen zwangsläufig zu einer Spezifizierung des Preises und Terminangaben. Gegebenenfalls werden daraus resultierende Veränderungen in einem Angebotsnachtrag oder in einer Auftragsbestätigung ausgewiesen.
- Ist die vom Kunden vorliegende Anfrage nicht ausreichend, ein klar spezifiziertes Angebot abzugeben, werden vom Lieferer mündliche oder schriftliche Richt- Preisangaben gemacht, die zur Preis und Lieferzeitorientierung dienen, jedoch
keinen verbindlichen Charakter haben.
- Preise
- Die Preise verstehen sich in € ( Euro) und gelten ab Firma ausschließlich Fracht, Porto und Versicherung.
- Vorliegende Preislisten sind unverbindlich. Maßgeblich sind die Angaben in der Auftragsbestätigung sowie in der Bestellung, diese sind verbindlich, wenn der Liefergegenstand zum vereinbarten Termin ausgeliefert wird. Die Preisverbindlichkeit bleibt auch dann bestehen, wenn durch den Lieferer Terminverzögerungen auftreten.
- Treten Lieferverzögerungen auf, die zu Lasten des Kunden gehen, behält sich der Lieferer vor, den Preis entsprechend der gegebenen Kostenveränderung anzupassen.
- Bei Verpackungen in Kisten zu Transportzwecken ist ein gesonderter Preis Zu vereinbaren.
- Vertragsabschluß und Umfang der Lieferung
- Der Vertragsabschluß kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
- Der Lieferumfang ist durch die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegte Spezifikation definiert.
- Änderungen oder Ergänzungen des Lieferumfanges oder der festgelegten Vertraglichen Bedingungen bedürfen der Schriftform.
- Eigentumsvorbehalt ( §455 BGB)
- Sämtliche von uns belieferten Waren oder sonstigen Leistungen bleiben bis zur Begleichung unserer gesamten, auch künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Lieferers.
- Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen.
- Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet, auch ohne gerichtliche Entscheidung. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
- Der Käufer ist verpflichtet, die waren gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer, Einbruchs und Wassergefahren angemessen zu versichern und sie pfleglich zu behandeln.
- Der Käufer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Bezahlung der Waren, uns jederzeit auf Verlangen Auskunft über den Verbleib der unter Eigentums Vorbehalt gelieferten Waren und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen.
- Die durch die Geltendmachung der Rechte des Vorbehaltsverkaufes entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
- Mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen neben dem Vorbehaltseigentum an der Ware auch die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.
- Zahlung und Verzug
- Ab Rechnungsdatum ( Faktura) gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen rein netto. Bis zu 10 tagen werden 2% Skonto gewährt. Bei Verzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer zuberechten.
- Zahlungshalber wird angenommen Banküberweisung, Postüberweisung, Schecks, Lastschrift oder Bankeinzug, mit dem üblichen Vorbehalt, auftretende Kosten gehen zu lasten des Kunden. Bei Zahlungen, die unter Ausnutzung von Skonto erfolgen, gilt als Zahlungstag der Eingang des Schecks bzw. der Zahlungskarte bei uns, bei Überweisungen das Datum der Ausführung der Überweisung durch das Postgiroamt oder der Bank.
- Sind verschiedene Rechnungen offen, so wird eine Zahlung stets auf die älteste der offenen Rechnungen verbucht.
- Sonstige Zahlungsweisen sind gesondert zu vereinbaren.
- Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegen unbestrittene oder rechtskräftig festge stellten Gegenforderungen des Käufers vor.
- Der Käufer kommt in Verzug, wenn er 30 Tage nach Rechnungslegung und einer Mahnung mit Fristsetzung keine Zahlung leistet. Der Verkäufer ist verpflichtet, Teilzahlungen anzunehmen.
- Abnahme
- Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung nach vorheriger Ankündigung bzw. nach vertraglich vereinbartem Liefertermin, abzunehmen bzw. durch einen Bevollmächtigten abnehmen zu lassen.
- Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Verkäufer ihm eine Nachfrist von 10 Tagen setzen, dass nach deren ergebnislosen Ablauf der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann.
- Der Schadenersatz umfast alle im Zusammenhang mit der Abwicklung des Rechtsgeschäftes gemachten Aufwendungen des Verkäufers sowie dessen entgangenen Gewinn.
- Bei vorzeitiger Stornierung umfast der Schadenersatz alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Aufwendungen des Verkäufers sowie dessen entgangenem Gewinn.
- Sondervereinbarungen bedürfen einer schriftlichen vertraglichen Regelung.
- Lieferfristen
- Liefertermine werden vom Verkäufer nach besten Wissen genannt. Bei Überschreibung dieser Termine um 8 Wochen ist der Käufer berechtigt, durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von 3 Wochen mit der Maßgabe zu setzen, dass er nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten kann.
- Erfolgt innerhalb dieser Frist eine Teillieferung, so ist der Käufer verpflichtet, die volle Lieferung abzunehmen. Das Recht zum Rücktritt entfällt.
- Höhere Gewalt oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände, wie z.b. Betriebs oder Verkehrstörungen, Mangel an Rohstoffen, entbinden den Verkäufer von seinen vertraglichen Verpflichtung. Ein Schadenersatzanspruch steht dem Käufer in diesen Fällen gegen den Verkäufer nicht zu.
- Mängelhaftung
- Mängel des Kaufgegenstandes können nur innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Übergabe des Kaufgegenstandes geltend gemacht werden, soweit diese Mängel nicht bereits bei Lieferung bzw. Übernahme für den Käufer erkennbar waren. Die vertraglich vereinbarten Garantieleistungen haben Gültigkeit.
- Gefahrenübergang
- Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Sendung die Firma verlassen hat. Die Wahl der Versandart ist zu vereinbaren oder wird nach besten Wissen entschieden und durchgeführt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist für alle Verpflichtungen oder Leistungen für den Auftragsumfang oder Vertragsgegenstand ist Weimar.
- Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten zwischen dem Lieferer und dem Kunden ist das für Weimar zuständige Gericht.
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